AGB etc.

Mündliche Abmachungen gelten, schriftliche Verträge ebenso. Trotzdem stellen sich manchmal Fragen.
Hierbei helfen die AGB der CHandschriften GmbH

 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Auftragserteilung / Bestätigung
Mit der Unterzeichnung des Sachverständigen-Vertrages wird die CHandschriften GmbH formell beauftragt, den ihr erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen zu erledigen, wobei die Untersuchungen erst anhand genommen werden, wenn der beidseitig unterzeichnete Vertrag vorliegt und der (allfällig) vereinbarte Kostenvorschuss geleistet worden ist. Durch die CHandschriften GmbH gilt der Auftrag als angenommen, wenn er nicht innert 14 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung abgelehnt wird.

2. Auftragsentzug
Der Auftrag kann vom Auftraggeber innert der Frist von 10 Tagen entzogen werden. Ist der Vertrag ausserhalb der Geschäftsräume der CHandschriften GmbH abgeschlossen worden, gilt eine entsprechende Frist von 14 Tagen (Widerrufsrecht). Die CHandschriften GmbH ihrerseits kann vom Auftrag jederzeit zurücktreten, wenn festgestellt wird, dass der Auftraggeber bei der Auftragserteilung oder im Verlaufe der Untersuchung unwahre Angaben gemacht oder sonst in irgendeiner Form eine (optimale) Untersuchung verunmöglicht hat (z.B. infolge von ungenügendem Untersuchungsmaterial etc.). Wird der CHandschriften GmbH der Auftrag vom Auftraggeber entzogen, ist die CHandschriften GmbH für die bisherigen Aufwendungen entsprechend dem gültigen Stundenaufsatz oder einem angemessenen Anteil des Pauschalvergütungsbetrages zu entschädigen.

3. Untersuchungsmaterial
Der Auftraggeber stellt der CHandschriften GmbH die fraglichen Dokumente im Original (soweit vorhanden) zur Verfügung. Weiter verpflichtet er sich, der CHandschriften GmbH ausreichendes und geeignetes Vergleichsmaterial zu beschaffen. Es liegt zudem in der Verantwortung des Auftraggebers, dass es sich dabei jeweils um authentisches Schriftenmaterial der zu überprüfenden Person handelt.

4. Informationsfluss
Da eine optimale Erledigung des Auftrages u.a. auch vom Informationsfluss abhängt, müssen zusätzliche und relevante Informationen auch nach der Auftragserteilung gegenseitig jeweils sofort ausgetauscht werden.

5. Terminkontrolle
Die durch die CHandschriften GmbH übernommenen Aufträge werden nach Eingangsdatum in einer Bearbeitungskontrolle geführt und entsprechend abgearbeitet. Allfällige Terminangaben sind grundsätzlich bei der Auftragserteilung festzulegen. Kann durch die CHandschriften GmbH ein bestimmter Erledigungstermin nicht eingehalten werden, so wird der Auftraggeber unverzüglich über die Gründe orientiert. Lässt sich ein Erledigungstermin aufgrund einer Erweiterung des Auftrages oder aus anderen zwingenden Gründen (z.B. fehlendes Untersuchungsmaterial usw.) nicht einhalten, wird zwischen dem Auftraggeber und der CHandschriften GmbH ein neuer Termin festgelegt.

6. Kosten
Für die Leistungen des Sachverständigen zur Erledigung des Auftrages gelangt entweder ein Stundenansatz von CHF 190.00 oder eine gemeinsam vereinbarte Pauschalentschädigung zur Anwendung (inkl. MwSt). Allfällige Spesen (Fahrzeug, Porto, Kosten Dritter etc.) sowie die Amortisation der Gerätschaften werden separat verrechnet. Für dringende, termingebundene Aufträge (Erledigung innert 20 Tagen) mit einem Arbeitsaufwand von mehr als 5 Stunden, wird ein Zuschlag von 20% auf den Stundentarif erhoben. Bei der Auftragserteilung ist (in der Regel) ein Kostenvorschuss zu leisten. Dieser entspricht ca. 50% der zu erwartenden Auftragskosten.

7. Geheimhaltung / Sorgfaltspflicht
Die CHandschriften GmbH verpflichtet sich, mit den Informationen, die sie im Zusammenhang mit dem Auftrag erhalten hat, vertraulich umzugehen. Ohne Einwilligung des Auftraggebers dürfen durch die CHandschriften GmbH keine solchen Informationen an Dritte weitergegeben werden. Weiter verpflichtet sich die CHandschriften GmbH zu einer sorgfältigen Behandlung der ihr anvertrauten Dokumente. Nach der Auftragserledigung werden die Dokumente an den Auftraggeber retourniert (in der Regel zusammen mit dem Gutachten / Untersuchungsrapport).

8. Beizug von Dritten
Die CHandschriften GmbH ist ermächtigt, für die Untersuchung nötigenfalls fachkompetente Dritte beizuziehen, wobei die Haftung für allfällige Handlungen des Dritten ausdrücklich bei der CHandschriften GmbH bleibt. Die Geheimhaltungspflicht wird gemäss Ziffer 6 gewährleistet.

9. Akteneinsicht
Die CHandschriften GmbH wird ermächtigt - falls erforderlich - Einsicht in Akten, Korrespondenzen etc. zu nehmen sowie weitere Handlungen vorzunehmen, die für die optimale Auftragserledigung unumgänglich sind.

10. Verrechnung der Leistungen
Der Kostenvorschuss ist unmittelbar bei der Auftragserteilung fällig. Die Restzahlung hat ohne besondere Abmachung innert 10 Tagen nach Erhalt des Gutachtens / Untersuchungsrapportes bzw. der Rechnung (ohne Abzüge) zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug nach diesem Termin wird ein Verzugszins von 8% berechnet.

11. Streitigkeiten / Gerichtsstand
Es gilt Schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist am Domizil der CHandschriften GmbH.

11.2022